Schema 9: Personen (Rechtssubjekte)
Natürliche Personen |
Juristische Personen |
= einzelne Bürger / Individuen / Menschen §§ 1 ff. |
= von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattet sind -> §§ 21 ff. |
a) Vereine -> §§ 21 ff. | |
b) Stiftungen -> §§ 80 ff. | |
c) Jur. Personen d. öff. R. -> § 89
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Verbraucher § 13 |
Unternehmer § 14 I |
„...jede nat. Pers., die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerbl. noch ihrer selbst. berufl. Tätigkeit zugerechnet werden kann.“
Vgl. z. B. Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. |
„eine nat. od. jur. Pers. od. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbl. od. selbst. berufl. Tätigkeit handelt.“ |